Die Verlängerung der Leihfristen kann persönlich, telefonisch, oder – über die Webseite der Bibliothek – online vorgenommen werden. Die Leihfrist von ausgeliehenen, aber von einem anderen Bibliotheksbenutzer vorgemerkten Dokumenten kann nicht verlängert werden.
Telefonbuch: Mitarbeiter
Über den Schadenersatz für beim Bibliotheksbenutzer verlorene, vernichtete oder verletzte ausgeliehene Dokumente werden der Bibliotheksbenutzer und der Leiter des Leserdienstes übereinkommen.